Allgemeine Geschätfsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers (nachfolgend kurz âAGBâ genannt) gelten ausschlieĂlich fĂźr alle Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn seitens des Verkäufers in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen erbracht werden. 2. Diese AGB gelten fĂźr die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer, d.h. auch fĂźr alle kĂźnftigen Geschäfte, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrĂźcklich vereinbart oder auf sie Bezug genommen wird. 3. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Verkäufers âwww.dp-solutions.deâ abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die abgegebene Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. 2. Bei einer Online-Bestellung auf der Internetseite des Verkäufers erhält der Käufer per E-Mail eine Bestätigung des Bestellungszugangs beim Verkäufer. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine Annahme des Vertragsangebotes. 3. Das Angebot des Käufers wird durch den Verkäufer spätestens mit Versendung der bestellten Ware angenommen. Auf Anfrage des Käufers kann ihm davor eine schriftliche Auftragsbestätigung ßbermittelt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise des Verkäufers richten sich nach den bei Bestellungseingang gĂźltigen Katalogpreisen zuzĂźglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 2. Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Internetseite des Verkäufers âwww.dp-solutions.deâ verĂśffentlicht. 3. Der Verkäufer haftet nicht fĂźr Druckfehler im Katalog bzw. unrichtige Preisangaben auf der Internetseite. MaĂgeblich ist dann nur der auf der Rechnung ausgewiesene Kaufpreis. Bei Abweichungen zwischen dem bei Bestellung falsch angezeigte Preis und dem tatsächlich gĂźltigen Kaufpreis ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurĂźckzutreten. Der RĂźcktritt hat durch schriftliche Erklärung gegenĂźber dem Verkäufer unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Irrtums an den Käufer bzw. â falls eine solche Mitteilung unterbleibt â innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungszugang zu erfolgen. FĂźr die Fristwahrung ist der Zugang beim Verkäufer entscheidend. Sonstige AnsprĂźche des Käufers, insbesondere SchadensersatzansprĂźche sind ausgeschlossen. 4. Die Zahlung des Kaufpreises kann wahlweise per Vorkasse, Nachnahme (Kosten zulasten des Käufers), Kreditkarte oder Lastschrift (nach entsprechender BonitätsprĂźfung) erfolgen. 5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Auf ein ZurĂźckbehaltungsrecht kann sich der Käufer nur berufen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Versand und Gefahrßbergang
1. Ab einem Nettowarenwert von 150,00 EUR erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. 2. Die Bestimmung der Transportart und des Versandweges obliegt dem Verkäufer. 3. FĂźr Produkte, die einen besonderen Transportaufwand oder Ăźberdurchschnittliche Versandkosten verursachen oder auĂergewĂśhnliche Verpackungsmaterialien benĂśtigen, trägt der Käufer zusätzlich zu den Ăźblichen Kosten des Transports/Versands bzw. der Materialien die hierdurch anfallenden Zusatzkosten. Ăber diese Kostentragungspflicht wird der Käufer rechtzeitigv or Versendung der Ware informiert. 4. Der GefahrĂźbergang auf den Käufer erfolgt mit Ăbergabe der Ware an die Transportperson bzw. mit Verlassen der Ware aus dem Lager des Verkäufers zwecks Versendung. Findet eine VerzĂśgerung der Versendung auf Wunsch des Käufers statt oder gerät dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen Ăźber.
§ 5 Lieferfristen
1. Die wirksame Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Schriftform. 2. Liefer- und LeistungsverzÜgerungen aufgrund hÜherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B.: Streik, Aussperrung, Brand, behÜrdliche Anordnungen) verlängern die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Lieferfristen oder-termine um einen den Umständen entsprechenden, angemessenen Zeitraum.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurßckzunehmen. Die Rßcknahme der Ware durch den Verkäufer gilt als Rßcktritt vom Vertrag. Nach Rßcknahme der Ware ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt, wobei der VerwertungserlÜs abzßglich angemessener Verwertungskostenauf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet wird. 2. Sicherungsßbereignungen, Verpfändungen sowie sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Verfßgungen sind dem Käufer nicht gestattet.
3. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzĂźglich schriftlich anzuzeigen. 4. Der Käufer ist zur Verarbeitung und WeiterveräuĂerung der gelieferten Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer jedoch bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen ab, die ihm aus der WeiterveräuĂerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Käufer bleibt weiterhin zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberĂźhrt. Der Verkäufer verpflichtet sich aber, die Forderung insbesondere solange nicht einzuziehen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenĂźber dem Verkäufer nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keine Zahlungsunfähigkeit droht und kein Antrag auf ErĂśffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen, deren Schuldgrund sowie alle zu einem gegebenenfalls erforderlichen Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen. Beabsichtigt der Verkäufer einen Forderungseinzug gegenĂźber Dritte, ist der Käufer darĂźber hinaus verpfl chtet, dem Verkäufer alle hierfĂźr benĂśtigten und zu den konkreten Forderungsbeziehungen zu Dritten dazugehĂśrigen Unterlagen auszuhändigen sowie den Dritten gegenĂźber die Abtretung anzuzeigen. 5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % nicht nur vorĂźbergehend Ăźbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 7 Gewährleistung
1. GeringfĂźgige Abweichungen zwischen den im Katalog abgebildeten Produkten und demgelieferten Produkt kĂśnnen aus technischen GrĂźnden vorkommen und stellen keinen Mangelder gelieferten Ware dar. 2. Eine MangelrĂźge muss bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln unverzĂźglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenĂźberdem Verkäufer erfolgen, andernfalls sind Gewährleistungs-ansprĂźche ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. 3. Bei Vorliegen eines Mangels ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der NacherfĂźllung, kann der Käufer nach seiner Wahl von Vertrag zurĂźcktreten oder den Kaufpreis mindern. Handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, ist ein RĂźcktrittsrecht ausgeschlossen. Sonstige GewährleistungsansprĂźche des Käufers, insbesondere SchadensersatzansprĂźche sind ausgeschlossen. 4. Die Verjährungsfrist fĂźr AnsprĂźche des Käufers wegen eines Mangels beträgt 1 Jahr ab Ăbergabeder Ware an den Käufer.
§ 8 Umtausch und Rßckgabe
Ein Umtausch und/oder eine RĂźckgabe der gelieferten Ware ist â abgesehen der Fälle mangelhafterWaren â ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat dem Umtausch bzw. der RĂźckgabe ausdrĂźcklich schriftlich zugestimmt. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Aufwandspauschale in HĂśhe von 15 % des Nettowarenwertes (u.a. fĂźr die Wiedereinlagerung) zu verlangen. Die Kosten der RĂźcksendung sind durch den Käufer zu tragen.
§ 9 Haftung
1. SchadensersatzansprĂźche sowie AufwendungsersatzansprĂźche des Käufers sind â ohne RĂźcksicht auf deren Rechtsgrund â ausgeschlossen. 2. Der Verkäufer haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Leben, KÜrper und Gesundheit von Personen sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht des Verkäufers auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
§ 10 Verjährung
Unbeschadet von § 6 Ziffer 4 verjähren alle AnsprĂźche des Käufers gegen den Verkäufer â gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrĂźhren â innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn mit Ausnahme der Fälle von Haftung wegen Vorsatzes.
§ 11 Erfßllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
1. ErfĂźllungsort ist fĂźr beide Parteien der Geschäftssitz des Verkäufers. 2. Gerichtsstand fĂźr alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien istder Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch andessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 3. FĂźr die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschlieĂlichdas Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfĂźhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfĂźhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Ăbrigen unberĂźhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfĂźhrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfĂźhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfĂźhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fĂźr den Fall, dass sich der Vertrag als lĂźckenhaft erweist.
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